Mehr Geld für den Bürger

Stoppt die Milliardenzahlungen des Staates an die Kirchen!

Fürstliche Gehälter auf Steuerzahlers Kosten

Die Bischöfe und ihr Hofstaat 

An dieser Stelle eine ganz einfache Frage: Was verdienen Sie im Monat? Weniger als etwa 10.000,00 Euro im Monat? Deutlich weniger? Vielleicht sogar weniger als 3.000,00 Euro im Monat? Sie gehören auf jeden Fall zu der großen Schar von Steuerzahlern, die gemeinsam dafür zahlen müssen, dass die römisch-katholischen Bischöfe und die evangelischen Landesbischöfe und weitere Kleriker aus der höheren Kirchenhierarchie in unserem Land ein fürstliches Staats-Gehalt bekommen. Allein in Bayern stehen über 200 katholische Kleriker auf den staatlichen Gehaltslisten.

Die Gehälter von Bischöfen und Landesbischöfen und vielen weiteren Priestern und Pfarrern finanziert nämlich nicht etwa die Kirche aus ihren Steuereinnahmen – die finanziert in nahezu allen deutschen Bundesländern der Staat, also wir Bürger! Ausnahmen sind nur die beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Bei ungefähr 10.000 Euro Grundgehalt beginnt das. Erzbischöfe und evangelische Landesbischöfe bekommen bis zu über 13.000,00 Euro monatlich Grundgehalt, 2020 betrug dies zum Beispiel in Bayern 13.654,43 Euro (https://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/) – Gehaltsstufe B 10 beim Kardinal von München und Freising, Reinhard Marx; beim evangelischen Landesbischof von Bayern, damals Heinrich Bedford-Strohm, wurde die Gehaltsstufe im Jahr 2011 auf B 9 reduziert, was einem Grundgehalt von 11.600,38 € entsprach (unter anteilmäßiger Hinzurechnung des 13. Monatsgehalts sogar 14.792,30 € bzw. 12.567,08 €).
Und das, obwohl sie mietfrei in bester Wohnlage wohnen und über Dienstkarosse mit Chauffeur verfügen und noch weitere Zulagen erhalten. Die Eminenzen fahren S-Klasse – der sie unterhaltende Steuerzahler fährt S-Bahn.
Für den Bischof und alle Pfarrer und Priester gilt: Nur der ihnen geschenkte Mietwert der Dienstresidenz bzw. Pfarrerwohnung (der meist auch noch künstlich niedrig gehalten wird) wird ihnen als so genannter „geldwerter Vorteil“ bei der späteren Einkommensteuerberechnung mit angerechnet. In die Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zahlen die Priester und Pfarrer gar nichts, und bei der Krankenversicherung zahlen sie nur den üblichen 50-%-Anteil, da die andere Hälfte auch hier der Arbeitgeber übernimmt, in diesem Fall wiederum ihre zu einem Großteil staatsfinanzierte Kirche und damit wir alle. Für die Bischöfe heißt das: Von ihrem Bruttogehalt bleibt ihnen weit mehr als den normalen Steuerzahlern.

Eine äußerst lukrative Angelegenheit für die Kirchenführer …

Die Gehälter von Bischöfen sind aber noch längst nicht alles, auch ein großer Teil ihres Hofstaats wird vom Steuerzahler finanziert, also von uns allen. Die bereits genannten Bundesländer bezahlen nämlich auch noch Weihbischöfe, so genannte Dignitäre, Kanoniker (wer immer das alles ist, in Bayern gibt es z. B. 60 Männer, die als „Kanoniker“ bezeichnet werden), Domkapitulare, Oberkirchenräte, Dom-Mesner, Leiter von bischöflichen Knabenseminaren (bekanntlich alles andere als „sichere“ Orte für die Kinder und Jugendlichen) usw. – sogar das Brimborium wie den Weihrauch für die Dom-Messen bezahlt der Staat. Eben alles, was zu einem feudalen Hof-Staat (im Staate) gehört. 

Allein das Bundesland Bayern zahlte im Jahr 2000 für derartige Zwecke die stolze Summe von rund 121 Millionen DM (62 Millionen Euro) allein an die sieben (!) katholischen Bistümer im Freistaat – von den „Jahresrenten für sieben Bischöfe/Erzbischöfe“ und „60 Kanonikern“ über „Dienstentschädigungen für sieben bischöfliche Sekretäre“ und „Einkommensergänzungen der 15 Leiter und 33 Erzieher an den bischöflichen Priester- und Knabenseminaren“ bis hin zu den „Beiträgen zum Sachbedarf der Domkirchen“. (Carsten Frerk, Finanzen und Vermögen der Kirchen, Aschaffenburg 2002, S. 104)

Die evangelische Kirche Bayerns durfte sich proporzmäßig an knapp 40 Millionen DM (20,1 Millionen Euro) erfreuen – weil die Protestanten gegenüber den Katholiken in diesem Bundesland deutlich in der Unterzahl sind und sie nur einen Bischofssitz haben statt sieben bei den Katholiken.
Auch ein eigens staatlicher Ausgabe-Posten „Orgeln, Glocken, Uhren“ der Kirchengebäude wurde eingerichtet – immerhin ca. 95.000 Euro im Jahr allein für die evangelische Kirche.
23 Jahre später, im Jahr 2023, sind die in diesem Absatz genannten Zahlen längst veraltet und liegen deutlich höher. So wurde z. B. das oben genannte B-10-Bischofsgehalt nur vom Grundgehalt im Jahr 2018 im Vergleich zu 2017 pro Monat um ca. 400 Euro erhöht. Doch wehe, ein Hartz-IV-Empfänger verdient im Monat mehr als 100 Euro hinzu und gibt dies nicht zurück an den Staat! Dann macht er sich strafbar. Womit aber hat der Bischof die staatlich genehmigte monatliche Erhöhung um 400 Euro plus x verdient, die er für sich ausgeben kann, wie er will?

So geht es hier auch einmal darum, nüchtern darüber zu informieren, wie die Millionen, Hunderte von Millionen und letztlich Milliarden aus allen unseren Geldbörsen entnommen und vom offiziell weltanschaulich-neutralen Staat ausschließlich für konfessionell-kirchliche Üppigkeiten abfließen.

Denn am Sachverhalt hat sich im Jahr 2023, also weit über 20 Jahre später, überhaupt noch nichts geändert, außer den üblichen jährlichen Erhöhungen bei den anderen Subventionen, nach einer Faustregel auch bei keiner offiziellen Erhöhung pro Jahr trotzdem immer ca. 1 % mehr.
Spiegel-TV
recherchierte vor nun auch schon ca. 13 Jahren: Obwohl die katholische Kirche in Bayern pro Jahr 1,2 Milliarden Euro an Kirchensteuer einnahm, zahlte der Freistaat Bayern darüber hinaus laut Haushaltsplan, und wir wiederholen hier einige Zahlen noch einmal: „Die Gehälter von sieben Erzbischöfe und Bischöfen, von 12 Weihbischöfen, 14 Dignitären, 60 Kanonikern, 12 Domvikaren, sieben Generalvikaren, sieben Ordinariats-Offiziaten, sieben Dom-Mesnern, 15 Direktoren und 33 Erziehern an bischöflichen Priester- und Knabenseminaren usw. usw.“ (8.6.2010; http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,699422,00.html)

Und in den anderen Bundesländern war und ist es vergleichbar. Jahr für Jahr. Und wie soll es weiter gehen? Jahrzehnt für Jahrzehnt? Jahrhundert für Jahrhundert? Bis zum kirchlich gepredigten Finale die Kleriker alle in ihrem „Himmel“ vereint sein würden, alle Abweichler jedoch ewig in einem grausamen Höllenfeuer jeden Augenblick qualvollst leiden sollen? Soweit nur – nebenbei bemerkt – ein Gedanke zur so genannten staatlichen verliehenen „Gemeinnützigkeit“ der Konfessions-Organisationen und ihren Lehren.

Im Verhältnis zu den Gesamt-Subventionen des Staates an die Kirchen-Macht sind selbst die staatlichen Gehaltszahlungen für Kirchenpersonal im Vergleich eher „Kleinigkeiten“.
Aber sie zeigen das Prinzip: Hier werden, mitten in einer Demokratie, in schamloser Weise längst überholte und schon früher ungerechte und maßlose Relikte aus feudaler Zeit konserviert und bis zum Exzess zum kirchlichen Vorteil ausagiert. Eine Minderheit ohnehin betuchter und übermäßig umsorgter Kleriker lebt auf Kosten der zahlenden Mehrheit wie die Maden im Speck, und das ist noch sehr vornehm formuliert.

Jesus von Nazareth war ein einfacher Zimmermann, der wie seine Jünger von seiner Hände Arbeit lebte. Einem Mann, der ihm nachfolgen wollte, warnte Er: „Die Füchse haben Gruben und die Vögel unter dem Himmel haben Nester; aber der Menschensohn hat nichts, wo er sein Haupt hinlege.“ (Lukasevangelium 9, 57)

Bei den Kirchenfürsten gilt nicht nur hier das völlige Gegenteil. Als Kardinal, Bischof und „Hochwürden“, wie sich die Priester selbst betiteln lassen, ist man finanziell gleich mehrfach privilegiert und muss sich nicht um seinen Lebensunterhalt kümmern. Ja, man wird sogar für seine Gebete fürstlich vom Staat bezahlt. Da lässt´s sich natürlich leicht von der hohen Kanzel des Jesus-Zitat für die eigenen Zwecke vereinnahmen und missbrauchen: „Die Füchse haben Gruben …“
Und nur am Rande bemerkt: Nicht einmal das stimmt ja, da die Jäger schon dafür sorgen, dass sich kein Fuchs in seiner Grube sicher fühlen kann – selbstverständlich mit dem Erschießungs- und Erschlagungs-Segen der Kirchenoberen.

 

Staatliche Kirchenfinanzierung ersatzlos streichen